Wahltarife: Geld-Zurück-Prämie ist nur nach einem Jahr ohne Arztbesuch erlaubt

26.07.2010

Ein ganzes Jahr lang nicht zum Arzt – und von der Krankenversicherung gibt es Geld zurück. Solche Angebote können inzwischen auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern machen.

Das regelt das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), das seit April 2007 entsprechende Wahltarife erlaubt. Doch allzu differenziert dürfen diese nicht sein, hat das Bundessozialgericht am 22.6.2010 entschieden (Az. B 1 A 1/09 R). Schon bei einem einzigen "normalen" Arztbesuch muss danach die Geld-Zurück-Zusage entfallen.


Die Krankenkassen können ihren Versicherten inzwischen eine Reihe von Wahltarifen anbieten, unter anderem einen Tarif mit Beitragsrückerstattung – kurz: Geld-Zurück-Tarif. Ein solches Angebot kommt allerdings nur für Versicherte in Frage, die ihre Beiträge selbst zahlen, also beispielsweise nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld (bei denen die Arbeitsagentur die Zahlung übernimmt).

Gut verdienende Versicherte können bei diesen Tarifen einige hundert Euro (maximal 600 Euro) jährlich von ihrer Kasse erstattet bekommen. Die gesetzliche Voraussetzung: Nur Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für mitversicherte Kinder dürfen dann in Anspruch genommen werden. Ansonsten ist die Prämie verloren.


Diesen Grundsatz wollte die Daimler-Betriebskrankenkasse aufweichen und bis zu zwei Arztbesuche pro Jahr erlauben. Die Rückzahlungs-Prämie sollte dann um maximal 80 Euro (40 Euro pro Besuch) gekürzt werden. Erst beim dritten Arztbesuch sollte sie ganz entfallen.


Doch so geht es nicht, entschieden die obersten Sozialrichter. Das Gesetz erlaube nur eine "Alles-oder-Nichts"-Regelung. Originalton BSG: "Das Gesetz bestimmt abschließend, dass nur die völlige ganzjährige Nichtinanspruchnahme einschlägiger Leistungen zu Prämienzahlungen berechtigt".


Viele Gesundheitsexperten stehen solchen Wahltarifen ohnehin skeptisch gegenüber. Denn besonders gegen Jahresende kann dann die Versuchung groß sein, Krankheiten und notwendige Arztbesuche zu verschleppen, um die Rückzahlung nicht zu gefährden. Das nützt dann weder den Versicherten noch der Versicherung, die bei verschleppten Krankheiten erheblich mehr zahlen muss.

Zudem bringt die Entscheidung für einen Geld-Zurück-Tarif für die Versicherten auch einen Nachteil: Wer sich dafür entscheidet, bindet sich stets für drei Jahre daran und damit auch an seine Kasse – selbst wenn diese Zusatzbeiträge einführt oder erhöht.

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