Verfassungsbeschwerde gegen Waffengesetz eingelegt

21.07.2010

Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden haben zusammen mit einer Initiative gegen privaten Waffenbesitz beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Waffengesetz eingereicht. Das Gesetz biete keinen ausreichenden Schutz vor "Mordserien", sagte Roman Grafe, Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", in Karlsruhe. Gemeinsam mit zwei Eltern, die ihre Töchter verloren haben, will er erreichen, dass der private Besitz tödlicher Sportwaffen generell verboten wird.

Das im Juni vergangenen Jahres verabschiedete neue Waffengesetz war unter dem Eindruck des Amoklaufes im baden-württembergischen Winnenden entstanden, bei dem der Amokläufer Tim K. im März 2009 mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen und dann sich selbst getötet hatte.

Die Verschärfung des Gesetzes etwa zu Aufbewahrungspflichten von Waffen geht Grafe aber nicht weit genug, weil es seiner Ansicht nach den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Waffenmissbrauch "nur vortäuscht". Dies sei ein "grundgesetzwidriges Unterlassen des Gesetzgebers".

Grafe wies zudem darauf hin, dass in Großbritannien der Privatbesitz von Faustfeuerwaffen ein Jahr nach dem Schulmassaker in Dublane 1996 verboten worden sei. In Deutschland hingegen scheue die Regierung den Konflikt mit den rund zwei Millionen Sportschützen.

© AFP - Agence France Presse

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