Eltern müssen nicht Reinigung von Taxi nach Erbrechen des Kindes zahlen

12.07.2010

Eltern müssen nicht die Reinigung eines Taxis bezahlen, wenn sich ihr Kind plötzlich darin übergibt. Wie das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil rechtskräftig entschied, gibt es für Eltern keine sogenannte Gefährdungshaftung - nur bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht hätten die Eltern zahlen müssen. Damit bleibt der Taxifahrer auf einem Schaden von fast tausend Euro sitzen (Az 155 C 16937/09).

Die Mutter des neunjährigen Mädchens hatte dem Fahrer kurz nach Fahrtbeginn gesagt, dass es ihrer Tochter sehr schlecht gehe und er anhalten solle. Bevor der Fahrer aber stoppen konnte, erbrach sich das Kind und verunreinigte die Rückenlehne des Vordersitzes, die Mittellehne und das Gurtschloss. Die Reinigung des Taxis kostete 190 Euro, außerdem musste der Fahrer für 800 Euro ein Ersatztaxi mieten, um weiterarbeiten zu können. Diese Kosten wollte das Taxiunternehmen von den Eltern ersetzt haben, weil die Mutter habe erkennen können, dass es ihrem Kind schlecht ging.

Der Richter regte in dem Prozess eine gütliche Einigung an, da es menschlich sehr vernünftig sei, wenn die Eltern die Reinigungskosten übernehmen. Es sei fair, wenn nicht der Taxifahrer das Risiko der Erkrankung der Tochter tragen müsse. Dies wies die Mutter aber zurück. Da der Richter bei der juristischen Prüfung zu dem Schluss kam, dass die Mutter das bevorstehende Erbrechen nicht habe erkennen können, bekam sie Recht. Hätte dagegen der Taxifahrer nachweisen können, dass die Mutter das Erbrechen erahnt hat, hätte sie zahlen müssen.

© AFP - Agence France Presse

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